6 Nutzungsrechte / Urheberrechte
6.1 Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt werden soll, die vom Auftragnehmer erstellten Werke, möglichst umfassender Art und Weise selbst nutzen zu können. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber zu diesem Zweck unwiderruflich das ausschliessliche, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte für das Aufführen, Vervielfältigen und Veröffentlichen ein, sobald die vollständige Bezahlung des Honorars erfolgt ist. Hierzu zählt insbesondere (nicht abschließend) das Recht
(a) zur Vervielfältigung und Speicherung auf allen bekannten Speichermedien, insbesondere auf Festplatten, Disketten, Videobändern, CD-ROM, DVD, BlurayDisc, Minidisks, Speicher-Sticks;
(b) zum Betrieb von und auf Computern und anderen datenverarbeitenden Geräten;
(c) zur unbegrenzten öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere im Internet und sonstigen Netzwerken, sei es für den einfachen Abruf oder den Download durch den Nutzer;
(d) zu jeder anderweitigen Nutzung durch elektromagnetische, optische, magnetische oder magnetoptische Aufzeichnungen mit und ohne Ton, auch in Trickfilmen oder Computeranimationen;
(e) zur Nutzung in einer Datenbank;
(f) zur Verbreitung ohne Stückzahlbegrenzung über sämtliche Vertriebskanäle;
6.2 Die Roh-Daten gehören dem stadtdachs gmbh und sind nicht Eigentum des Auftraggebers. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt nicht.
6.3 Das Nutzungsrecht für das Verändern der Werke wird nicht erteilt. Eine Weiterverwendung von Bruchstücken oder Ausschnitten, der erstellten Werken ist ausdrücklich untersagt. Eine solche Weiterverwendung kann gegen Rücksprache mit dem Auftragnehmer erworben werden.
6.4 Das Recht / Pflicht zur Namensnennung der Auftragnehmerin erfolgt in Übereinstimmung mit der Branchenübung, das heisst die Namensnennung kann ausbleiben, wenn dies branchenüblich ist.
6.5 Der Auftraggeber kann auch ohne Einholung der Zustimmung des Auftragnehmers, sämtliche in Absatz 1 genannten Rechte zusammen mit Dritten ausüben, diese ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einräumen.
6.6 Die Auftragnehmerin darf aufgrund der Einräumung der Nutzungsrechte gemäß Absatz 1 die Leistungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse nicht in unveränderter Form Dritten zur Verfügung stellen. Die Auftragnehmerin darf allerdings Leistungen
vergleichbarer Art für Dritte erbringen.
6.7 Die Rechtseinräumung bleibt von der Beendigung dieses Vertrages wie auch der Beendigung des betreffenden Einzelauftrages unberührt.
6.8 Der Auftragnehmer darf Bild- und Tonaufnahmen für weitere Aufträge von Dritten verwenden sofern keine persönlichen Daten (Namen, Adressen, Firmennamen, Logos, Personenbilder etc.) enthalten sind.
6.9 Die ausgeführten Leistungen dürfen vom Auftragnehmer, auf dessen Homepage und/oder
ähnlichen Kanälen zu Werbezwecken genutzt werden.
6.10 Der Auftragnehmer darf das Logo des Auftraggebers auf der eigenen Website als Referenz auflisten.
6.11 Die Urheberrechte verbleiben bei der stadtdachs gmbh.